Nam si quid ex isdem rebus in alium quemlibet fuerit ab ea translatum, ex maternis redintegrabitur facultatibus, quo illibata ad hos quos statuimus liberos bona et incorrupta perveniant.
von mina.b am 11.04.2021
Sollte sie irgendeinen dieser Gegenstände an jemand anderen übertragen, wird dies aus ihren eigenen Mitteln ausgeglichen, sodass das Vermögen an die von uns bestimmten Kinder vollständig unversehrt und ungeschmälert gelangt.
von neele868 am 24.01.2024
Denn wenn irgendetwas aus denselben Gütern von ihr an eine beliebige andere Person übertragen worden ist, wird es aus den mütterlichen Mitteln wiederhergestellt, damit die Güter ungeschmälert und unversehrt an die Kinder gelangen, die wir bestimmt haben.