Ea sane, quae de viris cavimus, etiam de feminis, quae praedictorum sese consortiis commaculaverint, custodiantur.
von maryam.g am 20.09.2014
Fürwahr, diejenigen Bestimmungen, die wir hinsichtlich der Männer getroffen haben, sollen ebenso für die Frauen gelten, welche sich durch Gemeinschaft mit den vorgenannten Personen verunreinigt haben.
von yasmine.i am 07.05.2019
Dieselben Regeln, die wir für Männer festgelegt haben, sollen auch für Frauen gelten, die sich mit den zuvor erwähnten Personen in Verbindung bringen.