Liberta eademque uxor tua, si a te invito discessit, conubium cum alio non habet, si modo uxorem eam habere velis.
von lukas.912 am 25.10.2015
Wenn deine Freigelassene, die zugleich deine Ehefrau ist, gegen deinen Willen von dir gegangen ist, kann sie nicht rechtmäßig einen anderen Mann heiraten, solange du sie noch als deine Ehefrau betrachten willst.
von annie8866 am 13.06.2020
Deine Freigelassene und zugleich deine Ehefrau, wenn sie wider deinen Willen von dir wegging, hat kein Recht zur Ehe mit einem anderen, wenn du sie nur als Ehefrau behalten möchtest.