Melius est enim legis papiae severitatem in utroque casu compescere, quam eam sequendo hominum matrimonia dispergere non ex vitio mulieris et mariti, sed ex prospera alterutrius partis fortuna:
von kira.961 am 28.12.2013
Es ist besser, die strengen Anforderungen des Eherechts in beiden Fällen zu mäßigen, als Ehen durch starre Durchsetzung zu zerbrechen, insbesondere wenn das Problem nicht auf ein Verschulden eines Ehepartners zurückzuführen ist, sondern einzig und allein darauf, dass einer von ihnen wohlhabender geworden ist:
von alexandar963 am 06.08.2014
Es ist besser, die Strenge des Lex Papia in beiden Fällen zu mäßigen, als durch deren Befolgung die Ehen der Menschen zu zerstreuen, nicht aufgrund eines Verschuldens von Frau und Mann, sondern aufgrund der günstigen Fortune einer der Parteien: