Si falsum instrumentum emptionis conscriptum tibi, velut locationis quam fieri mandaveras, subscribere, te non relecto, sed fidem habente, suasit, neutrum contractum in utroque alterutrius consensu deficiente constitisse procul dubio est.
von levi.868 am 04.01.2024
Wenn dir ein falsches Verkaufsinstrument geschrieben wurde, gleichsam einer Miete, die du in Auftrag gegeben hattest, und du zum Unterschreiben überredet wurdest, ohne es gelesen zu haben, sondern aus gutem Glauben, ist es ohne Zweifel, dass keiner der Verträge Bestand hatte, wobei die Zustimmung der Parteien in beiden Fällen fehlte.
von ahmad.904 am 09.06.2020
Wenn Ihnen jemand eingeredet hat, ein Dokument zu unterschreiben, das Sie für einen Mietvertrag hielten, tatsächlich aber ein gefälschter Kaufvertrag war, und Sie es ohne Durchlesen unterschrieben haben, weil Sie der Person vertraut haben, dann ist offensichtlich keiner der Verträge gültig, da bei beiden der echte Konsens der Parteien fehlt.