Sed ex eventu, si victus fuerit, contractus locationis non constitisse magis declaratur.
von Sofia am 24.04.2019
Doch falls er unterliegt, wird deutlicher, dass der Mietvertrag von Anfang an nie gültig war.
von carolina.952 am 12.06.2017
Aus dem Ergebnis jedoch, falls er besiegt worden wäre, wird die Mietvertragsvereinbarung als nicht zustande gekommen deutlicher erklärt.