Si quis gestum a se fecerit alium egisse scribi, plus actum quam scriptum valet.
von nora.c am 26.10.2017
Wenn jemand eine Handlung selbst ausgeführt und niederschreiben lässt, dass ein anderer sie ausgeführt habe, so gilt das Geschehene mehr als das Geschriebene.
von Victor am 15.05.2018
Wenn jemand etwas tut, aber es so aufzeichnen lässt, als hätte es eine andere Person getan, zählt die tatsächliche Handlung mehr als das Geschriebene.