Simili modo si privati hominis filia ad liberti veniat conubium et postea pater mulieris ad senatoris dignitatem fuerit elatus, taceat papiae legis crudelissima sanctio et neque per hunc modum dissolvatur matrimonium inter facti senatoris filiam et libertum, ne soceri prosperitas sine genero inveniatur.
von kim8864 am 21.01.2019
Ebenso sollte, wenn die Tochter eines einfachen Bürgers einen Freigelassenen heiratet und ihr Vater später in den Senatorenstand erhoben wird, die harten Bestimmungen des Papianischen Gesetzes nicht zur Anwendung kommen. Die Ehe zwischen der Tochter des neuen Senators und dem Freigelassenen sollte nicht allein aufgrund dieser Veränderung aufgelöst werden, damit der Erfolg des Vaters ihm nicht seinen Schwiegersohn kostet.
von johanna.u am 04.10.2024
In ähnlicher Weise, wenn die Tochter eines Privatmannes eine Ehe mit einem Freigelassenen eingeht und der Vater der Frau später zur senatorischen Würde erhoben wird, soll die härteste Sanktion des Papianischen Gesetzes schweigen und die Ehe zwischen der Tochter des zum Senator Gewordenen und dem Freigelassenen soll nicht aufgelöst werden, damit die Wohlfahrt des Schwiegervaters nicht ohne Schwiegersohn gefunden werde.