Nos itaque vetustam ambiguitatem decidentes non esse vetitum matrimonium censemus.
von lya.s am 13.01.2017
Daher erklären wir, um diese langjährige Unklarheit zu beseitigen, dass die Ehe nicht verboten ist.
von clemens.879 am 23.09.2015
Wir daher, die alte Zweideutigkeit entscheidend, befinden, dass Matrimonium nicht verboten sei.