Nam nefarios et incestos coitus omnibus modis amputamus, sicut et illos, qui praeteritarum legum sanctione specialiter vetiti sunt, exceptis videlicet his, quos praesenti lege permisimus legitimique matrimonii iure muniri praecepimus.
von isabell.o am 23.03.2024
Wir verbieten vollständig verwerfliche und inzestuöse Beziehungen, ebenso jene, die durch frühere Gesetze ausdrücklich untersagt waren, mit Ausnahme selbstverständlich derjenigen, die wir gemäß dem gegenwärtigen Gesetz erlaubt haben und durch die Rechte einer rechtmäßigen Ehe geschützt zu sein verfügt haben.
von niko.968 am 12.08.2018
Wir schneiden widerrechtliche und inzestuöse Verbindungen in allen Aspekten ab, ebenso jene, die durch Sanktion früherer Gesetze ausdrücklich verboten waren, wobei wir ausdrücklich jene ausnehmen, die wir durch das gegenwärtige Gesetz erlaubt und deren Legitimität durch das Recht der Ehe befestigt haben.