In quo casu non curatoris erit ratio reprehendenda, si qua laesio rebus minoris illata fuisse adversus legum ordinem comprobetur, sed super neglegentia vel dolo scribae, qui veram substantiae taxationem passus est occultari, legibus erit agendum.
von hedi852 am 08.01.2023
In diesem Fall sollte der Vormund nicht getadelt werden, wenn Schäden am Vermögen des Minderjährigen nachweislich rechtswidrig verursacht wurden. Stattdessen sollten rechtliche Schritte wegen der Vernachlässigung oder des Betrugs des Schreibers eingeleitet werden, der es zugelassen hat, dass der wahre Wert des Vermögens verborgen blieb.
von jakob.c am 30.09.2014
In diesem Fall soll das Verhalten des Kurators nicht getadelt werden, wenn eine Schädigung des Besitzes des Minderjährigen nachweislich gegen die Rechtsordnung erfolgt ist. Was jedoch die Fahrlässigkeit oder den Betrug des Schreibers betrifft, der die wahre Bewertung des Vermögens zu verheimlichen erlaubt hat, darüber wird nach Maßgabe der Gesetze vorgegangen.