Si vero iure interposito decreto venditionem vili pretio eius possessionis, cuius vires ignorabat, fecit, iuxta perpetui edicti auctoritatem in integrum restitutio causa cognita ei praebetur.
von mattis.934 am 28.07.2014
Wenn jemand eine Immobilie zu einem niedrigen Preis aufgrund eines Gerichtsbeschlusses verkauft hat, ohne deren wahren Wert zu kennen, kann er nach Prüfung seines Falls gemäß dem Perpetuum-Edikt eine vollständige Wiedergutmachung beantragen.
von dominique9984 am 12.08.2016
Wenn tatsächlich mit rechtmäßig erlassenem Dekret er den Besitz zu einem niedrigen Preis verkauft hat, dessen Wert er nicht kannte, wird ihm nach Maßgabe der Autorität des ewigen Edikts und nach Prüfung des Falls eine vollständige Wiedergutmachung gewährt.