Pignora sane, quae ob evictionis periculum idem curator ex rebus propriis tibi obligavit, non prohiberis persequi.
von malou.x am 05.02.2015
Sie sind berechtigt, die Sicherheiten zu verfolgen, die der der Kurator Ihnen aus seinem eigenen Vermögen als Schutz gegen das Risiko der Enteignung verpfändet hat.
von ali8946 am 04.11.2019
Die Sicherheiten, welche der Vermögensverwalter aufgrund des Risikos der Enteignung aus seinem eigenen Vermögen für Sie verpfändet hat, dürfen Sie unbehindert verfolgen.