Praedia rustica, quae contra senatus consultum donata esse ante nuptias sponsaliorum nomine precum tuarum confessio ostendit, cum proprietas ad te propter iuris interdictum transire non potuerit, in dominio mariti permansisse palam est.
von paul.n am 27.02.2020
Die ländlichen Grundstücke, die laut dem Geständnis Ihrer Eingaben vor der Ehe im Namen der Verlobung entgegen dem Senatsbeschluss verschenkt wurden, sind, da das Eigentum aufgrund des rechtlichen Verbots nicht auf Sie übertragen werden konnte, offensichtlich im Herrschaftsbereich des Ehemanns verblieben.
von pia.864 am 01.09.2024
Es ist offensichtlich, dass das ländliche Grundstück, das laut Ihrem Antrag vor der Ehe als Verlobungsgeschenk entgegen dem Senatsbeschluss gegeben wurde, im Besitz Ihres Ehemannes verblieben ist, da rechtliche Beschränkungen verhinderten, dass die Eigentumsrechte auf Sie übertragen werden konnten.