Sin autem non talis eius census inveniatur, tunc et fideiussio in quantum possibile est ab eo exploretur.
von fynn.o am 03.08.2021
Falls seine Vermögensbewertung als unzureichend befunden wird, sollte jede mögliche Bürgschaft, die er stellen kann, untersucht werden.
von bastian.936 am 08.06.2014
Sollte jedoch seine Vermögensbewertung nicht entsprechend ausfallen, dann soll auch eine Bürgschaft in dem Maße, wie es möglich ist, von ihm geprüft werden.