Et si quidem curator substantiam idoneam possidet et sufficientem ad fidem gubernationis, et sine aliqua satisdatione nominationem eius procedere:
von rafael.871 am 07.07.2013
Und wenn der Vormund ein angemessenes und ausreichendes Vermögen besitzt, um seine Verwaltung zu gewährleisten, kann seine Ernennung ohne Sicherheitsleistung erfolgen:
von sophi.906 am 04.06.2022
Und wenn der Kurator tatsächlich eine geeignete und ausreichende Substanz für die Verwaltungstreuhand besitzt, kann seine Ernennung auch ohne weitere Sicherheitsleistung erfolgen: