Sin autem non talis eius census inveniatur, tunc et fideiussio in quantum possibile est ab eo exploretur.
von florentine.915 am 20.08.2017
Sollte jedoch festgestellt werden, dass er nicht über ausreichende Mittel verfügt, dann sollte von ihm eine Bürgschaft in dem Maße eingefordert werden, wie es möglich ist.
von keno.928 am 29.05.2017
Wird jedoch sein Vermögen nicht in ausreichendem Maße gefunden, dann soll auch eine Bürgschaft von ihm in dem Umfang in Betracht gezogen werden, wie es möglich ist.