Et inventario cum omni subtilitate publice conscripto res suscipiat et eas secundum sui opinionem disponat sub hypotheca rerum ad eum pertinentium ad similitudinem tutorum et adulti curatorum.
von jolie.857 am 13.11.2017
Und nachdem ein Inventar mit äußerster Sorgfalt öffentlich erstellt worden ist, soll er das Vermögen übernehmen und es nach seinem Ermessen unter Sicherstellung der ihm zustehenden Sachen nach Art von Vormündern und Kuratoren eines Erwachsenen anordnen.
von bennet9947 am 10.08.2016
Nach Erstellung eines detaillierten öffentlichen Inventars sollte er die Vermögenswerte in Besitz nehmen und diese nach eigenem Ermessen verwalten, wobei sein eigenes Vermögen als Sicherheit dient, genauso wie Vormünder und Betreuer dies für Erwachsene unter ihrer Obhut tun.