Et inventario cum omni subtilitate publice conscripto res suscipiat et eas secundum sui opinionem disponat sub hypotheca rerum ad eum pertinentium, ad similitudinem tutorum et adulti curatorum.
von frederick856 am 27.12.2023
Und nachdem ein Inventar mit äußerster Sorgfalt öffentlich erstellt wurde, soll er die Gegenstände übernehmen und sie nach seinem Ermessen unter Sicherstellung der ihm zustehenden Gegenstände anordnen, nach Art und Weise der Vormünder und Kuratoren für Erwachsene.
von miriam.b am 03.04.2022
Nach Erstellung eines detaillierten Inventars als öffentliche Aufzeichnung sollte er die Vermögenswerte in Besitz nehmen und diese nach eigenem Ermessen verwalten, wobei er mit seinem eigenen Vermögen Sicherheit leistet, genauso wie Vormünder und Erwachsenenbetreuers dies tun.