Sed per intervalla, quae perfectissima sunt, nihil curatorem agere, sed ipsum posse furiosum, dum sapit, et hereditatem adire et omnia alia facere, quae sanis hominibus competunt:
von richard8854 am 25.09.2016
Während der Lichten Momente, die vollständige Zeiträume geistiger Klarheit darstellen, unternimmt der Vormund keine Handlung, und stattdessen kann die psychisch kranke Person, solange sie bei Verstand ist, eine Erbschaft annehmen und alles andere tun, was geistig gesunde Menschen normalerweise tun können:
von franz829 am 11.01.2016
Aber während der Intervalle, welche die vollkommensten sind, unternimmt der Betreuer nichts, sondern der Geisteskranke selbst ist fähig, solange er bei Verstand ist, sowohl eine Erbschaft anzutreten als auch alle anderen Handlungen vorzunehmen, die geistig gesunden Menschen zustehen: