Quod si circa nostro subiectos imperio nos etiam facere differamus, nulla venia digni esse videbimur.
von Konrad am 14.11.2013
Wenn wir jedoch selbst bei denjenigen, die unserem Herrschaftsbereich unterworfen sind, zögern zu handeln, werden wir als unwürdig jeglicher Begnadigung erscheinen.
von paulina.876 am 05.05.2022
Wenn wir die Handlung bezüglich unserer eigenen Untergebenen verzögern, werden wir keine Vergebung verdienen.