Tutores, quos postea quam bona pupillorum administraverunt a praeside provinciae quasi re integra excusari se impetrasse adseveras, periculum administrationis evitare minime posse manifestum est.
von timm.904 am 14.03.2023
Es ist offensichtlich, dass Vormünder ihre Haftung für die Verwaltung nicht vermeiden können, selbst wenn sie behaupten, vom Provinzgouverneur eine Befreiung erlangt zu haben, als ob die Angelegenheit noch offen wäre.
von estelle.823 am 19.02.2017
Es ist offenkundig, dass Vormünder, die behaupten, vom Provinzgouverneur von ihrer Verantwortung befreit worden zu sein, nachdem sie das Vermögen ihrer Mündel verwaltet haben, keinesfalls das Risiko der Verwaltung vermeiden können.