Excusationem naviculariis tutelae sive curae hactenus ipsis tribuimus, ut in huiusmodi officiis minoribus sui tantum corporis obligentur.
von benno.c am 02.08.2022
Wir haben den Schiffsunternehmern eine Befreiung von Vormund- oder Betreuungsrechten insoweit gewährt, dass sie bei derartigen Pflichten nur wie Minderjährige in Bezug auf ihr eigenes Unternehmen verpflichtet sind.
von yasin844 am 16.09.2017
Wir haben Schiffseigentümern eine Befreiung von Vormund- und Betreuungspflichten gewährt, dies dahingehend begrenzend, dass sie bei solch geringfügigen Verpflichtungen nur innerhalb ihrer eigenen Vereinigung gebunden sind.