Pupillus autem vel pupilla vel adultus vel adulta tam ad agendum quam ad defendendum, tutore seu curatore interveniente, procuratorem ordinare possunt.
von chayenne.f am 25.10.2023
Ein Mündel oder eine Mündelfrau, ein Heranwachsender oder eine Heranwachsende, können sowohl für das Handeln als auch für die Verteidigung, unter Mitwirkung eines Vormunds oder Betreuers, einen Bevollmächtigten bestellen.
von rosa.958 am 21.01.2014
Ein männlicher oder weiblicher Mündel oder ein junger Mann oder eine junge Frau unter Vormundschaft kann einen Vertreter sowohl zur Vertretung als auch zur Verteidigung bestellen, sofern deren Vormund oder Betreuer hinzugezogen wird.