Pupillus autem vel pupilla vel adultus vel adulta tam ad agendum quam ad defendendum tutore seu curatore interveniente procuratorem ordinare possunt.
von mara.x am 20.03.2015
Ein Minderjähriger oder Heranwachsender beiderlei Geschlechts kann einen Rechtsvertreter zur Verfolgung oder Verteidigung rechtlicher Angelegenheiten bestellen, sofern der Vormund oder Betreuer beteiligt ist.
von carlotta.979 am 01.02.2019
Ein männlicher Mündel oder weiblicher Mündel oder männlicher Jugendlicher oder weibliche Jugendliche können sowohl für Klagen als auch für Verteidigungen unter Intervention eines Vormunds oder Kurators einen Prozessbevollmächtigten bestellen.