Quemadmodum feminae post impletos duodecim annos omnimodo pubescere iudicantur, ita et mares post excessum quattuordecim annorum puberes existimentur, indagnatione corporis inhonesta cessante.
von mayah9961 am 16.02.2023
Ebenso wie Frauen nach Vollendung des zwölften Lebensjahres in jeder Hinsicht als geschlechtsreif angesehen werden, sollen auch Männer nach Ablauf des vierzehnten Lebensjahres als pubertär gelten, wobei die ehrenrührige Untersuchung des Körpers aufhört.
von dorothea.929 am 11.12.2020
Ebenso wie Mädchen nach Vollendung des zwölften Lebensjahres in jeder Hinsicht als geschlechtsreif gelten, sollten Jungen nach Erreichen des vierzehnten Lebensjahres als pubertär betrachtet werden, wodurch unnötige körperliche Untersuchungen entfallen.