Secundum consulatum post novem annos, tertium anno interiecto gessit sequentis usque ad undecimum continuavit, multisque mox, cum deferrentur, recusatis duodecim magno, id est septemdecim annorum, intervallo et rursus tertium decimum biennio post ultro petiit, ut c.
von emelie.q am 03.02.2018
Das zweite Konsulat nach neun Jahren, das dritte nach einem dazwischenliegenden Jahr führte er aus, und die folgenden bis zum elften setzte er fort, und viele, die bald darauf angeboten wurden, hatte er abgelehnt, das zwölfte nach einem großen Zeitraum, das heißt von siebzehn Jahren, und wiederum das dreizehnte nach zwei Jahren suchte er freiwillig.