Masculo igitur usque ad quattuordecim annos substitui potest, feminae usque ad duodecim annos:
von leopold.d am 02.04.2016
Einem männlichen Individuum kann bis zu vierzehn Jahren ersetzt werden, einem weiblichen bis zu zwölf Jahren:
von lilya.9917 am 16.03.2016
Ein Stellvertreter kann für einen Jungen bis zu seinem vierzehnten Lebensjahr und für ein Mädchen bis zu ihrem zwölften Lebensjahr bestellt werden: