Quas vero ex romano solo, quae sunt tamen lege concessae, ad propria deferunt, has habeant a praestatione immunes ac liberas.
von joana.k am 23.11.2021
Sie dürfen Waren aus römischem Gebiet in ihre eigenen Länder transportieren, ohne Abgaben zu entrichten, sofern diese Waren gesetzlich erlaubt sind.
von liliah841 am 11.07.2017
Diejenigen Dinge, die zwar vom römischen Boden stammen, die jedoch gesetzlich erlaubt sind, mögen sie in ihre eigenen Länder bringen und diese sollen von Abgaben befreit und frei sein.