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Exceptis naviculariis, cum sibi rem gerere probabuntur.
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von Amelia am 23.02.2015Mit Ausnahme der Schiffseigner, wenn sie nachweislich Geschäfte für sich selbst betreiben.
von mailo.t am 10.03.2015Mit Ausnahme der Reeder, wenn nachgewiesen wird, dass sie Geschäfte für sich selbst betreiben.
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