Proinde deposito hoc metu, si qua portoria debere te apparuerit, exsolve.
von otto977 am 06.05.2014
Daher, nach Beseitigung dieser Bedenken, begleiche die Zollgebühren, falls solche zu zahlen sein sollten.
von luisa.q am 06.05.2016
Lege diese Angst beiseite, und wenn sich herausstellt, dass du Zollgebühren schuldest, bezahle sie.