Penes illum vectigalia manere oportet, qui superior in licitatione extiterit, ita ut non minus quam triennii fine locatio concludatur nec ullo modo interrumpatur tempus exigendis vectigalibus praestitutum.
von victor.c am 20.01.2014
Die Steuererhebungsrechte sollen beim Höchstbietenden verbleiben, wobei die Pacht mindestens drei Jahre dauern muss und der festgelegte Steuererhebungszeitraum in keiner Weise unterbrochen werden darf.
von leonhard.u am 29.06.2014
Die Steuereinnahmen sollten demjenigen zustehen, der im Bieterverfahren als Höchstbietender hervorgegangen ist, sodass die Pacht nicht weniger als bis zum Ende einer Dreijahresperiode abgeschlossen wird und die für die Steuererhebung festgelegte Zeit keinesfalls unterbrochen wird.