Hoc enim non solum in barbaris, sed etiam in provincialibus servis iure praescriptum est.
von carolin.905 am 11.08.2014
Diese Rechtsregel gilt nicht nur für ausländische Sklaven, sondern auch für Sklaven aus den Provinzen.
von fin847 am 07.07.2023
Dies ist nämlich nicht nur für barbarische Sklaven, sondern auch für Provinzsklaven per Gesetz vorgeschrieben.