Cum etenim venditor vel aliter alienator non alia lege suum ius transferre passus est nisi tali fretus conventione, quomodo ferendum est aliquam captionem ex varia pati eum interpretatione?
von yannik966 am 14.04.2018
Da der Verkäufer oder sonstige Veräußerer sein Recht nicht durch ein anderes Gesetz übertragen lässt, sondern sich nur auf eine solche Vereinbarung stützt, wie kann es dann zumutbar sein, dass er einen Nachteil durch unterschiedliche Auslegung erleiden soll?
von nisa.905 am 20.07.2021
Wenn ein Verkäufer oder eine Person, die Eigentum überträgt, ihre Rechte nur aufgrund einer spezifischen Vereinbarung übertragen hat, warum sollte er dann einen Schaden erleiden müssen, der durch unterschiedliche Auslegungen dieser Vereinbarung entsteht?