Forsitan enim multum eius intererat, ne ei vicinus non solum quem nollet adgregetur, sed et pro quo specialiter interdictum est.
von ina873 am 27.02.2022
Es war ihm wohl sehr wichtig, nicht nur einen unerwünschten Nachbarn zu vermeiden, sondern auch einen, der gesetzlich ausdrücklich verboten war.
von leon.8915 am 22.07.2020
Es war für ihn wohl von großer Bedeutung, dass ihm nicht nur ein Nachbar beigefügt würde, den er nicht wünschte, sondern auch einer, für den ausdrücklich ein Verbot bestand.