Nam in rem de rebus ab eo comparatis tibi contra eum petitio non competit.
von yanic844 am 30.01.2015
Du kannst gegen ihn keine Ansprüche bezüglich der von ihm erworbenen Immobilie geltend machen.
von yan.l am 02.03.2024
Hinsichtlich der Sachen, die von ihm erworben wurden, steht Ihnen gegen ihn kein Anspruch zu.