Emptor servorum recte de his tradendis et de eorum fuga itemque sanitate erronesque non esse aut noxa solutus repromitti sibi recte postulat.
von leila.921 am 21.03.2023
Der Käufer von Sklaven fordert zu Recht, dass ihm rechtmäßig zugesichert wird hinsichtlich deren Übergabe, deren Fluchtgefahr sowie deren Gesundheit und dass sie keine Vagabunden sind oder von Schadensersatzpflicht befreit sind.
von andreas925 am 26.03.2019
Ein Sklavenkäufer hat das Recht, Garantien bezüglich der Lieferung der Sklaven zu verlangen, dass sie nicht fliehen, dass sie gesund sind, dass sie keine gewohnheitsmäßigen Wanderer sind und dass sie von jeglicher Haftung für Schäden frei sind.