Venditorque pretium tantum ac, si moram intercessisse probetur, usuras officio iudicis exigere potest.
von mattis.w am 13.03.2015
Und der Verkäufer kann sowohl den Preis als auch, wenn eine Verzögerung nachgewiesen wird, Zinsen durch das Amt des Richters einfordern.
von magdalena.8865 am 01.12.2021
Der Verkäufer kann nicht nur den Kaufpreis, sondern bei Nachweis einer Zahlungsverzögerung im gerichtlichen Verfahren auch Zinsen verlangen.