Sicut periculum vini mutati, quod certum fuerat comparatum, ad emptorem, ita commodum aucti pretii pertinet.
von connor.u am 27.01.2024
Wie das Risiko des veränderten Weins, der zweifellos gekauft worden war, dem Käufer zusteht, so gebührt ihm auch der Vorteil des gesteigerten Preises.
von nico.c am 24.08.2022
Wenn der Käufer das Risiko des Weinerwerbs nach einem bestätigten Kauf trägt, sollte er auch den Vorteil einer Preissteigerung erhalten.