Quae omnia tractari convenit praesente eo, quem emptorem extitisse proponis.
von josef976 am 06.04.2015
Alle diese Dinge sollen in Gegenwart dessen behandelt werden, den du als Käufer bezeichnet hast.
von carlotta.i am 29.09.2016
Alle diese Angelegenheiten sollten in Anwesenheit der Person besprochen werden, die Sie als Käufer bezeichnen.