Cum ea, quae transactionis causa dari aut retineri convenit, velut emptorem eum quem accipere placuerat obtinere praescribitur, his quae simulate geruntur pro infectis habitis frustra ficti pretii postulatur numeratio.
von paskal.a am 14.02.2018
Wenn die Dinge, die zur Durchführung einer Transaktion zu geben oder zu behalten vereinbart wurden, wie ein Käufer, dem vorgeschrieben wird, das zu behalten, was zu akzeptieren vereinbart war, wobei die Handlungen, die vorgetäuscht durchgeführt wurden, als nichtig gelten, wird die Zahlung des fingiertes Preises vergebens gefordert.
von Flora am 04.12.2015
Wenn jemand versucht, die Zahlung eines Scheinpreises zu fordern, nachdem eine Transaktion vereinbart wurde – einschließlich der Festlegung des Käufers und dessen, was gegeben oder behalten wird – ist dies sinnlos, da vorgetäuschte Handlungen als ungültig gelten.