Si maior transegisti, ad rescindendam transactionem de dolo contestatio non sufficit.
von aria.932 am 08.12.2013
Wenn du volljährig einen Vertrag abgeschlossen hast, reicht eine Anfechtung wegen Arglist nicht aus, um den Vertrag rückgängig zu machen.
von janick.h am 06.01.2023
Wenn Sie als Erwachsener eine Transaktion getätigt haben, reicht eine formelle Betrugsanzeige allein nicht aus, um diese rückgängig zu machen.