Nec intentio creditorum archimedori, cui alios successisse profiteris, si obligatus pro eo non fuisti, tenere potest.
von eveline.945 am 24.08.2014
Die Forderung der Gläubiger gegen Archimedorus kann Sie nicht binden, selbst wenn Sie behaupten, andere hätten deren Anspruch übernommen, wenn Sie ihm gegenüber niemals rechtlich verpflichtet waren.
von jolina927 am 08.05.2017
Weder kann der Anspruch der Gläubiger des Archimedorus, die, wie du behauptest, andere beerbt haben, dich halten, wenn du nicht für ihn verpflichtet warst.