Vestium et argenti seu mancipiorum coemendorum, si quando a privatis nostris ea contigerit venumdari, palatini sciant sibi copiam denegatam:
von lucie.g am 27.06.2016
Von Kleidung, Silber oder zu erwerbenden Sklaven, falls diese jemals von unseren Privatpersonen verkauft werden sollten, sollen die Palatini wissen, dass ihnen die Gelegenheit verwehrt wird:
von lucy.s am 14.08.2013
Palastbeamte sollten wissen, dass ihnen untersagt ist, Kleidung, Silber oder Sklaven zu kaufen, wenn diese Gegenstände von unseren Privatpersonen zum Verkauf angeboten werden.