Si quis autem aliquid armorum genus quarumcumque nationum barbaris alienigenis contra pietatis nostrae interdicta ubicumque vendiderit, bona eius universa proscribi protinus ac fisco addici, ipsum quoque capitalem poenam subire decernimus.
von tobias.p am 20.05.2018
Wir verfügen, dass jeder, der Waffen jeglicher Art an fremde Barbaren verkauft und dabei unser kaiserliches Verbot missachtet, dessen gesamtes Vermögen umgehend vom Staat beschlagnahmt wird und der selbst mit der Todesstrafe belegt wird.
von morice.t am 05.03.2016
Wenn jemand jedoch irgendeine Art von Waffen welcher Nationen auch immer an fremde Barbaren entgegen den Verboten unserer Frömmigkeit an irgendeinem Ort verkauft hat, verfügen wir, dass sein gesamtes Vermögen unverzüglich beschlagnahmt und dem Staatsschatz hinzugefügt wird und er selbst zudem die Todesstrafe erleiden soll.