Emptionem et venditionem consensum desiderare nec furiosi ullum esse consensum manifestum est.
von simon.y am 29.08.2023
Es ist offensichtlich, dass ein Kauf und Verkauf eine gegenseitige Zustimmung erfordert und dass eine geisteskranke Person keine gültige Einwilligung geben kann.
von fiona826 am 21.01.2017
Es ist offenkundig, dass Kauf und Verkauf Einwilligung erfordern und dass ein Unzurechnungsfähiger keine Einwilligung geben kann.