Venditiones, etsi in alio loco quam in quo possessiones constitutae sunt fiant, non ideo irritae esse creduntur.
von ilay.9861 am 13.08.2023
Verkäufe gelten nicht als ungültig, nur weil sie an einem anderen Ort stattfinden als dem, an dem sich die Immobilien befinden.
von kilian.w am 23.03.2015
Verkäufe gelten auch dann nicht als ungültig, wenn sie an einem anderen Ort getätigt werden als dem, an dem die Besitztümer begründet sind.