Quod obtinere sicut iam dictum est oportet et si ex una parte depositio celebrata est, ex altera autem compensatio fuerit opposita, ut integra omni legitima ratione servata depositae res vel pecuniae prima fronte restituantur.
von layla.n am 11.04.2014
Um dies zu erreichen, wie bereits gesagt wurde, ist es notwendig, auch wenn von einer Seite eine Hinterlegung vorgenommen wurde, von der anderen Seite jedoch eine Kompensation entgegengesetzt wurde, sodass bei vollständiger Wahrung aller legitimen Überlegungen die hinterlegten Sachen oder Gelder auf den ersten Blick zurückgegeben werden sollen.
von leonardo837 am 06.12.2016
Wie bereits dargelegt, muss dies auch dann gelten, wenn von einer Partei eine Anzahlung geleistet und von der anderen eine Gegenforderung erhoben wurde, sodass die hinterlegten Gegenstände oder Geldbeträge unverzüglich zurückgegeben werden, wobei alle rechtlichen Ansprüche gewahrt bleiben.