Cum dicas pecuniam te ea lege dedisse, ut in sacra urbe tibi restitueretur, nec incertum periculum, quod ex navigatione maris metui solet, ad te pertinuisse profitearis, non dubium est pecuniae creditae ultra licitum te usuras exigere non posse.
von jonah.9826 am 23.02.2024
Da du sagst, dass du das Geld unter der Bedingung gegeben hast, dass es dir in der heiligen Stadt zurückgegeben wird, und du erklärst, dass die ungewisse Gefahr, die üblicherweise bei der Seefahrt gefürchtet wird, dich nicht betroffen hat, steht nicht zur Debatte, dass du keine Zinsen über das für Kredite Erlaubte hinaus erheben kannst.
von berat.b am 18.03.2017
Da Sie behaupten, das Geld unter der Bedingung verliehen zu haben, dass es Ihnen in der Hauptstadt zurückgezahlt wird, und Sie zugeben, keines der üblichen Risiken des Seetransports getragen zu haben, besteht kein Zweifel, dass Sie keine höheren als die gesetzlich zulässigen Zinsen für dieses Darlehen erheben können.