Pro auro et argento et veste facto chirographo licitas solvi vel promitti usuras iussimus.
von emilia.y am 31.03.2014
Für Gold, Silber und Kleidung, nach Erstellung eines Schriftstücks, haben wir angeordnet, dass rechtmäßige Zinssätze gezahlt oder versprochen werden.
von freya.949 am 21.11.2014
Wir haben verfügt, dass bei Verträgen über Darlehen von Gold, Silber oder Kleidung rechtmäßige Zinssätze gezahlt oder versprochen werden dürfen.